Norm
PVG §2Schlagworte
Betrauung mit einer Leitungsfunktion; Entscheidung des PVO für Mitbewerber; inhaltliche Kontrolle gesetzmäßiger Beschlüsse von PVORechtssatz
Zu der nach Meinung der Antragstellerin inhaltlich verfehlten Entscheidung von FA und ZA ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, W257 2203456-1/9E), bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von PVO keine Zuständigkeit besteht, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern – wie im vorliegenden Fall – keine Willkür zu erkennen ist (PVAB 15. Juli 2019, A 18-PVAB/19; PVAB 6. Mai 2021, A 9-PVAB/21).Zu der nach Meinung der Antragstellerin inhaltlich verfehlten Entscheidung von FA und ZA ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vergleiche Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, W257 2203456-1/9E), bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von PVO keine Zuständigkeit besteht, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern – wie im vorliegenden Fall – keine Willkür zu erkennen ist (PVAB 15. Juli 2019, A 18-PVAB/19; PVAB 6. Mai 2021, A 9-PVAB/21).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2023:A3.PVAB.23Zuletzt aktualisiert am
03.06.2024