Norm
PVG §2Schlagworte
Mitwirkungsrecht DA auf DL-Ebene; unzuständiger DL; Karenzurlaub; Zeitpunkt der schriftlichen MitteilungRechtssatz
Der DL hat, wie bereits ausgeführt, sein nicht befürwortendes Schreiben an die Dienstbehörde vom 13. Dezember 2023 zum Antrag der Bediensteten C auf vorzeitige Beendigung ihres Karenzurlaubs ohne vorherige Einbindung des DA gerichtet. Durch diese nicht den Vorgaben des § 9 Abs. 1 PVG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 PVG entsprechende Vorgangsweise hat er das PVG objektiv verletzt.Der DL hat, wie bereits ausgeführt, sein nicht befürwortendes Schreiben an die Dienstbehörde vom 13. Dezember 2023 zum Antrag der Bediensteten C auf vorzeitige Beendigung ihres Karenzurlaubs ohne vorherige Einbindung des DA gerichtet. Durch diese nicht den Vorgaben des Paragraph 9, Absatz eins, PVG in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz eins, PVG entsprechende Vorgangsweise hat er das PVG objektiv verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:B1.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
04.06.2024