RS Dsk 2001/6/1 K120.697/005-DSK/2001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.2001
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Norm

DSG 2000 §1 Abs1;
MRK Art6 Abs2;
MRK Art8 Abs1;
SPG §61;
SPG §63 Abs1;
  1. SPG § 63 heute
  2. SPG § 63 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2024
  3. SPG § 63 gültig von 25.05.2018 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2018
  4. SPG § 63 gültig von 01.07.2016 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2016
  5. SPG § 63 gültig von 01.04.2012 bis 30.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2012
  6. SPG § 63 gültig von 01.10.2002 bis 31.03.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2002
  7. SPG § 63 gültig von 01.05.1993 bis 30.09.2002

Rechtssatz

[Zur Frage der laut VfGH im Erkenntnis vom 16. März 2001, GZ G 94/00-8, im Falle eines vom Betroffenen gegen die Verarbeitung seiner Daten im sogenannten Kriminalpolizeilichen Aktenindex (§ 57 Abs 1 Z 6 SPG) geltend gemachten Löschungsanspruchs vorzunehmenden Interessenabwägung meinte die Datenschutzkommission:][Zur Frage der laut VfGH im Erkenntnis vom 16. März 2001, GZ G 94/00-8, im Falle eines vom Betroffenen gegen die Verarbeitung seiner Daten im sogenannten Kriminalpolizeilichen Aktenindex (Paragraph 57, Absatz eins, Ziffer 6, SPG) geltend gemachten Löschungsanspruchs vorzunehmenden Interessenabwägung meinte die Datenschutzkommission:]

Das öffentliche Interesse an der weiteren Verarbeitung der Betroffenendaten kann nur durch Ziel und Zweck des Sicherheitspolizeirechts und der Strafrechtspflege begründet werden. Verhinderung und Aufklärung von strafbaren Handlungen, die Bestrafung der Täter sowie die Abwehr von allgemeinen Gefahren, die von Menschen ausgehen, sind die hauptsächlich zu wertenden öffentlichen Interessen. Das Interesse des Betroffenen wiederum besteht in der Wahrung seines Grundrechts auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten, dem Schutz seines Privat- und Familienlebens und der Wahrung seines Rechts, bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht oder ein anderes durch Gesetz eingerichtetes Tribunal als unschuldig zu gelten.

Schlagworte

EKIS-Daten; Polizeidaten; KPA-Daten; Kripo-Aktenindex; polizeiliche Vormerkung; Löschungsanspruch;

Dokumentnummer

DSKRS_20010601_K120697_005_DSK_2001_02
Quelle: Datenschutzbehörde Dsb, https://www.dsb.gv.at
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