RS Vwgh 2004/7/8 2001/07/0110

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Veröffentlicht am 08.07.2004
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Index

32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 Abs1 Z2;
ALSAG 1989 §3 Abs1 Z2 idF 1996/201;
ALSAG 1989 §7 Abs1 Z2;
BAO §4 Abs1;
SteuerreformG 1993 Art27 §1 ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1(Hier nur der letzte Satz; betreffend eine Beitragsschuld iSd § 7Abs 1 Z 2 ALSAG 1989)

Stammrechtssatz

Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070110.X08

Im RIS seit

09.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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