RS Vwgh 2004/7/8 2003/07/0097

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Veröffentlicht am 08.07.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §32;
WRG 1959 §33;

Rechtssatz

Inbegriff einer Bewilligung (auch einer wasserrechtlichen) ist es, dass dem Bewilligungsinhaber die Entscheidung darüber zukommt, ob er von der ihm erteilten Bewilligung Gebrauch macht oder nicht. Mit diesem Verständnis ist ein Auftrag an den Inhaber einer (wasserrechtlichen) Bewilligung, eben diese Bewilligung auszuüben, unvereinbar (Hinweis E 9.10.1984, 82/07/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070097.X04

Im RIS seit

29.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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