RS Vwgh 2004/7/8 2004/07/0057

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Veröffentlicht am 08.07.2004
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §4 Abs2;
AgrGG Stmk 1985 §4 Abs5;
AVG §8;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfGG §36 Abs1;

Rechtssatz

Der Gedanke, dass grundsätzlich die Regelungen über das Absonderungsverfahren auch für das Teilungsverfahren gelten, so lange nicht ausdrücklich Sonderbestimmungen getroffen werden, kann auch auf die Frage der Parteistellung im Genehmigungsverfahren übertragen werden. Schon aus dem Fehlen der Parteistellung im Absonderungsverfahren des Stmk AgrGG 1985 (Hinweis E 28. März 1995, 94/07/0107) ergibt sich, dass im agrarbehördlichen Bewilligungsverfahren über einen Kaufvertrag, der eine Teilung beinhaltet, der Erwerber keine Parteistellung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070057.X03

Im RIS seit

02.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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