TE Dsk BescheidInternatDatenverkehr 2005/9/9 K178.204/0006-DSK/2005

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.09.2005
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Norm

DSG 2000 §12 Abs5;
DSG 2000 §13;
DSG 2000 §53 Abs1;
AVG §78 Abs1;
E Kommission 2002/16/EG Art1;
  1. AVG § 78 heute
  2. AVG § 78 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 78 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  4. AVG § 78 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2002
  5. AVG § 78 gültig von 01.06.2000 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2000
  6. AVG § 78 gültig von 01.01.1993 bis 31.05.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 866/1992
  7. AVG § 78 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1992

Text

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein.]

BESCHEID

Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. KURAS und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. BLAHA, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ, Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER, Dr. STAUDIGL und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 9. September 2005 folgenden Beschluss gefasst:

Spruch

I. Aufgrund des Antrages vom 15. Juni 2005 wird der H**** GmbH in Wien, gemäß § 13 Abs. 1 und 2 Z 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idF BGBl. I Nr. 13/2005, die Genehmigung erteilt, folgende in Österreich verarbeitete personenbezogene Daten aus der Datenanwendung ‘Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’ zum Zweck der Speicherung an die H**** Inc, USA, als Dienstleister zu überlassen:römisch eins. Aufgrund des Antrages vom 15. Juni 2005 wird der H**** GmbH in Wien, gemäß Paragraph 13, Absatz eins und 2 Ziffer 2, des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2005,, die Genehmigung erteilt, folgende in Österreich verarbeitete personenbezogene Daten aus der Datenanwendung ‘Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’ zum Zweck der Speicherung an die H**** Inc, USA, als Dienstleister zu überlassen:

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte) sowie Organe und sonstige Funktionsträger (auch ehemalige):

  • -Strichaufzählung
    Personalnummer
  • -Strichaufzählung
    Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel
  • -Strichaufzählung
    Anrede
  • -Strichaufzählung
    frühere Familiennamen
  • -Strichaufzählung
    Geburtsdatum
  • -Strichaufzählung
    Geburtsort
  • -Strichaufzählung
    Geschlecht
  • -Strichaufzählung
    Familienstand
  • -Strichaufzählung
    Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
  • -Strichaufzählung
    Staatsbürgerschaft
  • -Strichaufzählung
    Bankverbindung einschließlich für den internationalen Zahlungsverkehr relevante Daten (Währung, Land...)
  • -Strichaufzählung
    private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
  • -Strichaufzählung
    Wohnadresse (auch für Notfälle zur Wahrung der Geschäftskontinuität)
Allgemeine Angaben zur Person in Bezug auf ihre Tätigkeit im Betrieb
  • -Strichaufzählung
    organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende
  • -Strichaufzählung
    Beschäftigungsstatus (bezahlte Abwesenheit, Urlaub, etc)
  • -Strichaufzählung
    Frühere Beschäftigungen in der Unternehmensgruppe
  • -Strichaufzählung
    Arbeitgeber
  • -Strichaufzählung
    Adresse des Arbeitsplatzes
  • -Strichaufzählung
    Zuständige Personalabteilung
  • -Strichaufzählung
    Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
  • -Strichaufzählung
    Kostenverteilung (Verteilung, laufende Nummer, Buchungskreis, Kostenstelle, Kostenstellenprozentsatz)
Sozialversicherungsrelevante Daten
  • -Strichaufzählung
    Sozialversicherungsnummer
  • -Strichaufzählung
    Sozialversicherungsträger
  • -Strichaufzählung
    Daten zur Krankenscheinverwaltung
  • -Strichaufzählung
    Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten
Versichertenmeldung:
  • -Strichaufzählung
    Beitragsgruppe
  • -Strichaufzählung
    An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum
  • -Strichaufzählung
    Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter ...)
  • -Strichaufzählung
    Geringfügigkeit

  • -Strichaufzählung
    Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber
  • -Strichaufzählung
    Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers

  • -Strichaufzählung
    Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende)
  • -Strichaufzählung
    Nacht-Schwerarbeit (Anfang, Ende)

  • -Strichaufzählung
    Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn)
  • -Strichaufzählung
    Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBB Bediensteten)

  • -Strichaufzählung
    Beitragsgrundlage für Malusberechnung
  • -Strichaufzählung
    Fondsschlüssel für Nebenbeiträge (z. B. Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag)

  • -Strichaufzählung
    Abmeldegrund
  • -Strichaufzählung
    Kündigungsentschädigung (von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Urlaubsabfindung, -entschädigung/ Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (von, bis)
Beitragsgrundlagenmeldung:
  • -Strichaufzählung
    Beitragszeitraum (von-bis-Monat, Jahr, Verrechnungsart)
  • -Strichaufzählung
    Allgemeine Beitragsgrundlage
  • -Strichaufzählung
    Beitragsgrundlage Sonderzahlung
  • -Strichaufzählung
    Anzahl der Tage mit Teilentgelt
  • -Strichaufzählung
    Beitragspflichtiges Teilentgelt
  • -Strichaufzählung
    Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...)
  • -Strichaufzählung
    Anspruch auf Sonderzahlung (ja, nein)
Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß § 8 EFZGErstattungsantrag Krankenentgelt gemäß Paragraph 8, EFZG
  • -Strichaufzählung
    Anspruch auf Pauschalbetrag
  • -Strichaufzählung
    Kennzeichen für Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfall/Berufskrankheit
  • -Strichaufzählung
    Anspruch in Wochen
  • -Strichaufzählung
    Vorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagen oder Kalendertagen)
  • -Strichaufzählung
    Erstattungszeitraum (Beginn, Ende)
  • -Strichaufzählung
    Fortgezahltes Bruttoentgelt
  • -Strichaufzählung
    Art der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling, Heimarbeiter, Sonstige)
  • -Strichaufzählung
    Tagesturnus (Anzahl der Tage)
  • -Strichaufzählung
    Berechnung der Ansprüche nach Kalenderjahr/Arbeitsjahr
  • -Strichaufzählung
    Ende des Entgeltanspruches
  • -Strichaufzählung
    Vordienstzeiten (von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Arbeitsfreie Tage
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld
  • -Strichaufzählung
    Grund der Arbeitseinstellung
  • -Strichaufzählung
    Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)
  • -Strichaufzählung
    Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohne Sonderzahlung
  • -Strichaufzählung
    Bezug (von, bis, Betrag)
  • -Strichaufzählung
    Betragssumme
  • -Strichaufzählung
    Sonderzahlungsanspruch (ja, nein)
  • -Strichaufzählung
    Sachbezug (Anzahl der Tage, Text)
  • -Strichaufzählung
    Entgelt wird bezahlt bis
  • -Strichaufzählung
    EFZ-Anspruch in Wochen
  • -Strichaufzählung
    Berechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits-Kalendertage
  • -Strichaufzählung
    Teilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes (Prozente, von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja, nein)
  • -Strichaufzählung
    Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld
  • -Strichaufzählung
    Grund der Arbeitseinstellung
  • -Strichaufzählung
    Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)
  • -Strichaufzählung
    Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge)
  • -Strichaufzählung
    Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis)
  • -Strichaufzählung
    Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen)
  • -Strichaufzählung
    Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch)
  • -Strichaufzählung
    Anspruch auf das halbe Entgelt (bis)
  • -Strichaufzählung
    Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)
Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG
  • -Strichaufzählung
    MVK Leitzahl
  • -Strichaufzählung
    MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)
  • -Strichaufzählung
    Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensummen)
  • -Strichaufzählung
    Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)
  • -Strichaufzählung
    Eingezahlter Betrag an MV
  • -Strichaufzählung
    MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)
  • -Strichaufzählung
    Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)
  • -Strichaufzählung
    Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus
  • -Strichaufzählung
    Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer
  • -Strichaufzählung
    Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub)
Angaben zum Dienstverhältnis
  • -Strichaufzählung
    Vertragsart
  • -Strichaufzählung
    Probezeit
  • -Strichaufzählung
    Eintrittsdatum
  • -Strichaufzählung
    Vordienstzeiten
  • -Strichaufzählung
    Austrittsdatum, Kündigungsfrist (Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Ende der Befristung,
  • -Strichaufzählung
    Art der Beendigung des Dienstverhältnisses, Austrittsgrund
  • -Strichaufzählung
    Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen
  • -Strichaufzählung
    Daten der Beschäftigungsbewilligung
  • -Strichaufzählung
    Bezeichnung der Tätigkeit
  • -Strichaufzählung
    Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte)
  • -Strichaufzählung
    Kammerzugehörigkeit
  • -Strichaufzählung
    Sicherheitsstufe/Zugangs- (Zugriffs-) rechte
  • -Strichaufzählung
    Lichtbild des Betroffenen
  • -Strichaufzählung
    Arbeitszeiterfassung
  • -Strichaufzählung
    Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit)
  • -Strichaufzählung
    Daten zur Urlaubsverwaltung
  • -Strichaufzählung
    Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer)
  • -Strichaufzählung
    Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls
  • -Strichaufzählung
    Kuraufenthalte
  • -Strichaufzählung
    Beginn und Ende des Mutterschutzes, für den Mutterschutz relevante Daten wie Meldedatum im Betrieb und bei der Behörde, Entbindungstermin
  • -Strichaufzählung
    Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende)
  • -Strichaufzählung
    Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende), Einheit, Eintritt, Datum der Musterung
  • -Strichaufzählung
    Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung)
  • -Strichaufzählung
    Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen), Daten zum Behindertenausweis
  • -Strichaufzählung
    gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung)
  • -Strichaufzählung
    Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels)
  • -Strichaufzählung
    Daten der Entgeltsfortzahlung (einschließlich solcher zur Beurteilung von Gehaltserhöhungen)
  • -Strichaufzählung
    Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen
  • -Strichaufzählung
    Sachbezüge
  • -Strichaufzählung
    Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)
  • -Strichaufzählung
    Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
  • -Strichaufzählung
    Sonstige zusätzliche Bezüge (Art, Betrag, Anzahl, Einheit, Datum)
  • -Strichaufzählung
    Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers
  • -Strichaufzählung
    Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen
  • -Strichaufzählung
    Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)
  • -Strichaufzählung
    Daten zu den teilgenommenen Schulungen und Rückzahlungsverpflichtungen (Art, Zeit, Datum, Kosten, Rückzahlung)
  • -Strichaufzählung
    Daten zur Mitarbeiterbeurteilung und Rating (Datum und Beurteilung)
  • -Strichaufzählung
    Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)
  • -Strichaufzählung
    Nebenbeschäftigungen
  • -Strichaufzählung
    Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und BerufsschulbesuchDaten nach dem Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch
  • -Strichaufzählung
    Altersteilzeit ja/nein
  • -Strichaufzählung
    Übernommener Mitarbeiter nach AVRAG sowie daraus resultierende Sonderregelungen (Gehalt, Zuwendungen, etc)
  • -Strichaufzählung
    Beobachtung von Terminen (Terminart, Datum des Termins, Bearbeitungsvermerk, Erinnerungsdatum, Vor /Nachlaufzeit, Bemerkungen)
  • -Strichaufzählung
    Daten zu Mitarbeiterinformationen
  • -Strichaufzählung
    Daten zu den geliehenen Betriebsmitteln (Sache, Seriennummer)
Rufverfolgungssystem (‘Remedy System’) für HR-Servicezwecke (ESSC) (Initiative geht vom Betroffenen aus)
  • -Strichaufzählung
    Geschäftsfall
  • -Strichaufzählung
    Nummer des Arbeitgebers
  • -Strichaufzählung
    Personalnummer
  • -Strichaufzählung
    Geburtsdatum (aus Sicherheitsgründen)
  • -Strichaufzählung
    Vor und Nachname
  • -Strichaufzählung
    Adresse
  • -Strichaufzählung
    Telefonnummer (privat)
  • -Strichaufzählung
    Tätigkeitsnummer
  • -Strichaufzählung
    Tätigkeitsebene
  • -Strichaufzählung
    Bezeichnung der Tätigkeit
  • -Strichaufzählung
    Kostenstelle
  • -Strichaufzählung
    Name der Kostenzentrale
  • -Strichaufzählung
    Geschäftsbereich
  • -Strichaufzählung
    Interner Postcode
  • -Strichaufzählung
    Standort
  • -Strichaufzählung
    Zahlungshäufigkeit
  • -Strichaufzählung
    Geplante Stunden
  • -Strichaufzählung
    Zeitstatus
  • -Strichaufzählung
    Schicht
  • -Strichaufzählung
    Seriennummer der Anlage
  • -Strichaufzählung
    Faxnummer
  • -Strichaufzählung
    Alias
Gespeichert, aber nicht ausgegeben werden:
  • -Strichaufzählung
    Geschlecht
  • -Strichaufzählung
    Personenstand
  • -Strichaufzählung
    Anwerbedatum
  • -Strichaufzählung
    Eintrittsdatum
  • -Strichaufzählung
    Anwerbestatus
Rufverfolgungssystem (‘Remedy System’) für IT-Servicezwecke (TC) (Initiative geht vom Betroffenen aus)
  • -Strichaufzählung
    Geschäftsfall
  • -Strichaufzählung
    Nummer des Arbeitgebers
  • -Strichaufzählung
    Personalnummer
  • -Strichaufzählung
    Vor und Nachname
  • -Strichaufzählung
    Adresse
  • -Strichaufzählung
    Telefonnummer (privat)
  • -Strichaufzählung
    Status aktiv/inaktiv
  • -Strichaufzählung
    Status Beschäftigung
  • -Strichaufzählung
    Geschlecht
  • -Strichaufzählung
    Anwerbedatum
  • -Strichaufzählung
    Eintrittsdatum
  • -Strichaufzählung
    Anwerbestatus
  • -Strichaufzählung
    Tätigkeitsebene
  • -Strichaufzählung
    Bezeichnung der Tätigkeit
  • -Strichaufzählung
    Kostenstelle
  • -Strichaufzählung
    Name der Kostenzentrale
  • -Strichaufzählung
    Geschäftsbereich
  • -Strichaufzählung
    Interner Postcode
  • -Strichaufzählung
    Standort
  • -Strichaufzählung
    Arbeitscode des Landes
  • -Strichaufzählung
    User-ID
  • -Strichaufzählung
    Ursprüngliches Startdatum
  • -Strichaufzählung
    Kennziffer des Managers
  • -Strichaufzählung
    Seriennummer der Anlage
  • -Strichaufzählung
    Faxnummer
  • -Strichaufzählung
    Alias
Verwaltung von Benutzerkennzeichen
  • -Strichaufzählung
    Personalnummer
  • -Strichaufzählung
    Aktivität
  • -Strichaufzählung
    Aktionscode (Einstellung, Wiedereinstellung, bezahlte/unbezahlte Abwesenheit, Rückkehr aus - Abwesenheit, Versetzung/Wechsel Planstelle, Gehaltsänderung, Gehaltsfortzahlung, - Arbeitszeitänderung, Austritt, Altersteilzeit)
  • -Strichaufzählung
    Status (aktiv/inaktiv/zurückgezogen)
  • -Strichaufzählung
    Code des Arbeitgebers
  • -Strichaufzählung
    Vor- und Familienname, akademischer Grad
  • -Strichaufzählung
    Telefon, Faxnummer und andere zur Adressierung beim Auftraggeber erforderliche
  • -Strichaufzählung
    Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben,
  • -Strichaufzählung
    Benutzerkennzeichen, Username
  • -Strichaufzählung
    Individueller Zufgriffscode/Passwort
  • -Strichaufzählung
    Alias
  • -Strichaufzählung
    Standort des Betriebes, Adresse, Datum der Vergabe des Benutzerkennzeichens,
  • -Strichaufzählung
    Kennzeichnung Manager ja/nein

II. Gemäß § 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), BGBl Nr. 51/1991 idF. BGBl I Nr. 65/2002, iVm §§ 1, 3 Abs. 1 und TP 1 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl Nr. 24 i.d.F. BGBl II Nr. 460/2002 (BVwAbgV), hat die Antragstellerin eine Verwaltungsabgabe in Höhe vonrömisch zwei. Gemäß Paragraph 78, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2002,, in Verbindung mit Paragraphen eins, 3, Absatz eins und TP 1 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl Nr. 24 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 460 aus 2002, (BVwAbgV), hat die Antragstellerin eine Verwaltungsabgabe in Höhe von

Euro 6,50

zu entrichten.

Begründung

1. Die beantragte Überlassung von Daten eines Auftraggebers in Österreich an einen Dienstleister in den USA ist gemäß § 13 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, genehmigungspflichtig.1. Die beantragte Überlassung von Daten eines Auftraggebers in Österreich an einen Dienstleister in den USA ist gemäß Paragraph 13, Absatz eins, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, genehmigungspflichtig.

2. Der Antrag betraf Daten, die gemäß § 12 Abs. 5 DSG 2000 in Österreich rechtmäßig verarbeitet sind. Die Daten stammen aus der Datenanwendung ‘Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’, die von der H**** GmbH beim Datenverarbeitungsregister unter der DVR-Nummer 0000000 gemeldet wurde. Diese Datenanwendung ist nicht identisch mit der Standardanwendung ‘SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’ gemäß Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004), BGBl. II Nr. 312/2004.2. Der Antrag betraf Daten, die gemäß Paragraph 12, Absatz 5, DSG 2000 in Österreich rechtmäßig verarbeitet sind. Die Daten stammen aus der Datenanwendung ‘Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’, die von der H**** GmbH beim Datenverarbeitungsregister unter der DVR-Nummer 0000000 gemeldet wurde. Diese Datenanwendung ist nicht identisch mit der Standardanwendung ‘SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse’ gemäß Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2004,.

3. Die vorliegende Genehmigung ist auf die Überlassung von Daten an H**** Inc, USA, als Dienstleister beschränkt und ermächtigt keinesfalls zur allfälligen Weiterverwendung der überlassenen Daten durch H**** Inc oder andere konzernverbundene Unternehmen für eigene Zwecke.

4. Zur Glaubhaftmachung des angemessenen Datenschutzes beim Dienstleister im Ausland haben der Auftraggeber und sein Dienstleister einen Vertrag abgeschlossen, der vollinhaltlich den in der Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2001 hinsichtlich Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern nach der Richtlinie 95/46/EG (CELEX: 32002D0016, Amtsblatt Nr. L 006 vom 10/01/2002 S. 52 – 62) vorgesehenen Standardvertragsklauseln entspricht. Gemäß Artikel 1 dieser Entscheidung gelten die Standardvertragsklauseln als angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten der Personen sowie hinsichtlich der Ausübung der damit verbundenen Rechte für die Übermittlung personenbezogener Daten durch österreichische Auftraggeber an Dienstleister außerhalb der europäischen Gemeinschaft.

Da im Übrigen antragsgemäß entschieden wurde, konnte eine weitere Begründung der Entscheidung gemäß § 58 Abs. 2 AVG entfallen.Da im Übrigen antragsgemäß entschieden wurde, konnte eine weitere Begründung der Entscheidung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, AVG entfallen.

5. Die Verwaltungsabgabe war gemäß § 78 Abs. 1 AVG iVm §§ 13, 53 Abs. 1 DSG 2000 vorzuschreiben. Demnach ist für Anträge nach § 13 DSG 2000 keine Befreiung von Verwaltungsabgaben normiert.5. Die Verwaltungsabgabe war gemäß Paragraph 78, Absatz eins, AVG in Verbindung mit Paragraphen 13, 53, Absatz eins, DSG 2000 vorzuschreiben. Demnach ist für Anträge nach Paragraph 13, DSG 2000 keine Befreiung von Verwaltungsabgaben normiert.

Schlagworte

Überlassung, Dienstleister

Dokumentnummer

DSKTE_20050909_K178204_0006_DSK_2005_00
Quelle: Datenschutzbehörde Dsb, https://www.dsb.gv.at
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