Norm
DSG 2000 §1 Abs1;Text
[Bescheid vom VfGH aufgehoben, Inhalt gelöscht.]
Schlagworte
Geheimhaltung, sensible Daten, Gesundheitsdaten, Datenverwendung durch Polizeiarzt, psychiatrische Diagnose, Übermittlung an Führerscheinbehörde, unmittelbare Anwendung des Grundrechts, lebenswichtiges Interesse des BetroffenenZuletzt aktualisiert am
23.11.2012