RS Vfgh 2008/9/22 B1065/07

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Veröffentlicht am 22.09.2008
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art146 Abs2
VfGG §35

Leitsatz

Abweisung eines Kostenbegehrens für einen Antrag auf Einleitung derExekution zur Hereinbringung der vom Verfassungsgerichtshofzugesprochenen Prozesskosten mangels gesetzlicher Grundlage

Rechtssatz

Weder das VfGG noch die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nach §35 VfGG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der ZPO und des Einführungsgesetzes zur ZPO enthalten eine Regelung, die einen Zuspruch von Kosten im Exekutionsverfahren rechtfertigen könnten. Auch sonst findet sich keine gesetzliche Regelung, auf Grund derer die begehrten Kosten zuzusprechen wären.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Exekution, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:B1065.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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