Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.11.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Gemäß § 11 Abs 2 Z 4 NAG dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt. Der Aufenthalt eines Fremden führt iSd § 11 Abs 5 NAG jedenfalls zu keiner finanziellen Belastung, wenn feste und regelmäßige Einkommen vorhanden sind, welche eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ermöglichen und der Höhe nach den Richtsätzen des § 293 ASVG entsprechen. Entspricht das erwirtschaftete Einkommen nur knapp nicht dem erforderlichen Betrag des § 293 ASVG, rechtfertigt dies alleine noch keine sofortige Abweisung des Antrages. Ist die zu erwartende Einkommensprognose wie im vorliegenden Fall positiv, da eine persönliche Kleinkindbetreuung durch die Ehegattin des Antragstellers nicht mehr erforderlich ist, sodass diese nun auch wieder einer Arbeit nachgehen kann, wozu diese auch gewillt ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Aufenthalt zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt.Gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, NAG dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt. Der Aufenthalt eines Fremden führt iSd Paragraph 11, Absatz 5, NAG jedenfalls zu keiner finanziellen Belastung, wenn feste und regelmäßige Einkommen vorhanden sind, welche eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ermöglichen und der Höhe nach den Richtsätzen des Paragraph 293, ASVG entsprechen. Entspricht das erwirtschaftete Einkommen nur knapp nicht dem erforderlichen Betrag des Paragraph 293, ASVG, rechtfertigt dies alleine noch keine sofortige Abweisung des Antrages. Ist die zu erwartende Einkommensprognose wie im vorliegenden Fall positiv, da eine persönliche Kleinkindbetreuung durch die Ehegattin des Antragstellers nicht mehr erforderlich ist, sodass diese nun auch wieder einer Arbeit nachgehen kann, wozu diese auch gewillt ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Aufenthalt zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt.
Schlagworte
finanzielle Belastung, Einkommensprognose, Aufenthaltstitel, FamilienangehörigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2014:LVwG.26.8.3686.2014Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015