Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.11.2014Index
90/01 StraßenverkehrsrechtNorm
StVO 1960 §82 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 82 Abs. 2 StVO 1960 ist eine Bewilligung nach Abs. 1 auch für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln erforderlich. Dieses Aufstellen des Kraftfahrzeuges ist vom betreffenden Lenker auch dann zu verantworten, wenn sich die Kennzeichentafeln zu Beginn des Aufstellens noch am Fahrzeug befinden und während des Aufstellungszeitraumes vom Zulassungsbesitzer abgenommen werden, sofern dem Lenker diese Tatsache bekannt ist und sich das Kraftfahrzeug weiterhin in seiner Verfügungsgewalt befindet. So hatte die Beschwerdeführerin, die das Kraftfahrzeug mit den Kennzeichentafeln aufgestellt hatte, von der Abnahme derselben gewusst und waren die Fahrzeugschlüssel bei ihr verblieben, weshalb sie nicht damit rechnen konnte, dass der Zulassungsbesitzer das Kraftfahrzeug nach der Kennzeichenabnahme vom öffentlichen Straßengrund entfernen wird.Gemäß Paragraph 82, Absatz 2, StVO 1960 ist eine Bewilligung nach Absatz eins, auch für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln erforderlich. Dieses Aufstellen des Kraftfahrzeuges ist vom betreffenden Lenker auch dann zu verantworten, wenn sich die Kennzeichentafeln zu Beginn des Aufstellens noch am Fahrzeug befinden und während des Aufstellungszeitraumes vom Zulassungsbesitzer abgenommen werden, sofern dem Lenker diese Tatsache bekannt ist und sich das Kraftfahrzeug weiterhin in seiner Verfügungsgewalt befindet. So hatte die Beschwerdeführerin, die das Kraftfahrzeug mit den Kennzeichentafeln aufgestellt hatte, von der Abnahme derselben gewusst und waren die Fahrzeugschlüssel bei ihr verblieben, weshalb sie nicht damit rechnen konnte, dass der Zulassungsbesitzer das Kraftfahrzeug nach der Kennzeichenabnahme vom öffentlichen Straßengrund entfernen wird.
Schlagworte
Aufstellen, Kennzeichentafel, Verfügungsgewalt, FahrzeugschlüsselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2014:LVwG.30.33.4600.2014Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015