Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.03.2015Index
L40015 Anstandsverletzung LärmerregungNorm
LSicherheitsG Stmk. §1Rechtssatz
Bei dem zur Last gelegten Vorwurf, der Pfarrer habe an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, durch Läuten der Kirchenglocken ungebührlicherweise störenden Lärm iSd § 1 StLSG erregt, handelt es sich weder um ein Dauerdelikt noch um ein fortgesetztes Delikt. Vielmehr stellen diese vorgeworfenen Tathandlungen Einzeldelikte dar, welche jeweils auf einem selbstständigen Tatentschluss basieren.Bei dem zur Last gelegten Vorwurf, der Pfarrer habe an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, durch Läuten der Kirchenglocken ungebührlicherweise störenden Lärm iSd Paragraph eins, StLSG erregt, handelt es sich weder um ein Dauerdelikt noch um ein fortgesetztes Delikt. Vielmehr stellen diese vorgeworfenen Tathandlungen Einzeldelikte dar, welche jeweils auf einem selbstständigen Tatentschluss basieren.
Schlagworte
ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, Kirchenglocken läuten, außerhalb der Läutordnung, Dauerdelikt, fortgesetztes Delikt, Einzeldelikte, selbstständiger TatentschlussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2015:LVwG.30.18.3211.2014Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015