Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.05.2015Index
41/02 MelderechtNorm
MeldeG §3 Abs1Rechtssatz
Die belangte Behörde hat von Amts wegen zu überprüfen, ob die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten iSd § 3 Abs 1 VStG gegeben ist (VwGH 22.9.1992, 92/06/0087). Dies umso mehr, wenn ihr der Umstand bekannt ist, dass für die beschuldigte Person bereits ein Sachwalter bestellt ist.Die belangte Behörde hat von Amts wegen zu überprüfen, ob die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG gegeben ist (VwGH 22.9.1992, 92/06/0087). Dies umso mehr, wenn ihr der Umstand bekannt ist, dass für die beschuldigte Person bereits ein Sachwalter bestellt ist.
Schlagworte
Zurechnungsfähigkeit, von Amts wegen, Sachwalter, Meldepflicht, HauptwohnsitzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2015:LVwG.30.3.1306.2015Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016