Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.11.2015Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs2Rechtssatz
Die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG 1967 besteht nur einmal, weshalb die Nichtbefolgung der ersten Anfrage zu ahnden ist (VwGH 25.02.2005, 2004/02/0217). In diesem Sinne kann eine Person für die Beantwortung der Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG 1967 nicht sowohl als Zulassungsbesitzer als auch als ein vom Zulassungsbesitzer genannter Auskunftspflichtiger verantwortlich sein. Daher war es nicht rechtmäßig, nach der ersten an den Zulassungsbesitzer gerichteten Lenkeranfrage, in der der Zulassungsbesitzer das angefragte Lenken bestritten und sich als Auskunftsperson bezeichnet hatte, den Betreffenden ein zweites Mal „als Auskunftspflichtiger“ zur Bekanntgabe des Lenkers aufzufordern und für die Nichtbefolgung dieser zweiten Anfrage „als Zulassungsbesitzer und somit als Auskunftspflichtiger“ nach § 103 Abs 2 KFG 1967 verantwortlich zu machen.Die Auskunftspflicht nach Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 besteht nur einmal, weshalb die Nichtbefolgung der ersten Anfrage zu ahnden ist (VwGH 25.02.2005, 2004/02/0217). In diesem Sinne kann eine Person für die Beantwortung der Lenkeranfrage nach Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 nicht sowohl als Zulassungsbesitzer als auch als ein vom Zulassungsbesitzer genannter Auskunftspflichtiger verantwortlich sein. Daher war es nicht rechtmäßig, nach der ersten an den Zulassungsbesitzer gerichteten Lenkeranfrage, in der der Zulassungsbesitzer das angefragte Lenken bestritten und sich als Auskunftsperson bezeichnet hatte, den Betreffenden ein zweites Mal „als Auskunftspflichtiger“ zur Bekanntgabe des Lenkers aufzufordern und für die Nichtbefolgung dieser zweiten Anfrage „als Zulassungsbesitzer und somit als Auskunftspflichtiger“ nach Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 verantwortlich zu machen.
Schlagworte
Lenkeranfrage, Lenkerauskunft, Auskunftspflicht, Zulassungsbesitzer, AuskunftspflichtigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2015:LVwG.30.6.2966.2015Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016