RS Vfgh 2008/9/22 B642/08

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Veröffentlicht am 22.09.2008
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

EMRK Art8
AsylG 1997 §7, §8

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durchAusweisung eines Staatsangehörigen von Kamerun ohne gesetzlichgebotene Interessenabwägung

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hält sich infolge einer mehr als fünfjährigen Verfahrensdauer seit mehr als fünf Jahren in Österreich auf, reiste nach Österreich im Alter von 16 Jahren ohne Begleitung von Angehörigen ein, hat hier erfolgreich die Hauptschule abgeschlossen und eine Höhere Technische Lehranstalt besucht, hingegen dürften keine Beziehungen zu Kamerun, das er als Kleinkind verlassen hat, bestehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:B642.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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