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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung eines Staatsangehörigen von Kamerun ohne gesetzlich gebotene InteressenabwägungRechtssatz
Der Beschwerdeführer hält sich infolge einer mehr als fünfjährigen Verfahrensdauer seit mehr als fünf Jahren in Österreich auf, reiste nach Österreich im Alter von 16 Jahren ohne Begleitung von Angehörigen ein, hat hier erfolgreich die Hauptschule abgeschlossen und eine Höhere Technische Lehranstalt besucht, hingegen dürften keine Beziehungen zu Kamerun, das er als Kleinkind verlassen hat, bestehen.
Schlagworte
Asylrecht, Fremdenrecht, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B642.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010