RS Lvwg 2016/5/10 LVwG 61.26-2306/2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2016
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.05.2016

Index

L37306 Nächtigungsabgabe

Norm

StNFWAG §9a Abs2

Rechtssatz

Die Tatsache, dass eine Wohnung insofern gewerblich genutzt wird, indem diese an eine Genossenschaft zum Zweck der Vermietung an Dritte zur Verfügung gestellt wird, ändert nichts an der Qualifikation dieser Unterkunft als Ferienwohnung iSd § 9a Abs 2 StNFWAG.Die Tatsache, dass eine Wohnung insofern gewerblich genutzt wird, indem diese an eine Genossenschaft zum Zweck der Vermietung an Dritte zur Verfügung gestellt wird, ändert nichts an der Qualifikation dieser Unterkunft als Ferienwohnung iSd Paragraph 9 a, Absatz 2, StNFWAG.

Schlagworte

Gewerbliche Nutzung, Ferienwohnung, Genossenschaft, Vermietung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2016:LVwG.61.26.2306.2015

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten