Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.07.2016Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
BauG Stmk 1995 §20 Z4Rechtssatz
Da die Baubehörde keinen Untersagungsbescheid nach § 33 Abs 4 Z 1 lit b BauG Stmk 1995 (BauG) erlassen hat, galt das angezeigte Vorhaben (trotz des bestehenden Widerspruches zur Raumordnung) gemäß § 33 Abs 6 letzter Satz BauG acht Wochen ab Einlangen der vollständigen und mängelfreien Anzeige als genehmigt. Dieses Versäumnis der Behörde kann weder durch eine nachträgliche Erlassung des Untersagungsbescheides nachgeholt werden, noch ist die Genehmigungsfiktion in § 33 Abs 6 letzter Satz BauG durch die Erlassung eines das Ansuchen abweisenden Bescheides gemäß § 29 BauG beseitigbar. Diese Genehmigung kann nur von der Aufsichtsbehörde des Landes wegen des bestehenden Widerspruches zum ROG Stmk 2010 (ROG) innerhalb des in § 8 Abs 5 ROG genannten Zeitraumes von drei Jahren für nichtig erklärt werden.Da die Baubehörde keinen Untersagungsbescheid nach Paragraph 33, Absatz 4, Ziffer eins, Litera b, BauG Stmk 1995 (BauG) erlassen hat, galt das angezeigte Vorhaben (trotz des bestehenden Widerspruches zur Raumordnung) gemäß Paragraph 33, Absatz 6, letzter Satz BauG acht Wochen ab Einlangen der vollständigen und mängelfreien Anzeige als genehmigt. Dieses Versäumnis der Behörde kann weder durch eine nachträgliche Erlassung des Untersagungsbescheides nachgeholt werden, noch ist die Genehmigungsfiktion in Paragraph 33, Absatz 6, letzter Satz BauG durch die Erlassung eines das Ansuchen abweisenden Bescheides gemäß Paragraph 29, BauG beseitigbar. Diese Genehmigung kann nur von der Aufsichtsbehörde des Landes wegen des bestehenden Widerspruches zum ROG Stmk 2010 (ROG) innerhalb des in Paragraph 8, Absatz 5, ROG genannten Zeitraumes von drei Jahren für nichtig erklärt werden.
Schlagworte
Geländeveränderung, Aufschließungsgebiet, Untersagungsbescheid, Genehmigungsfiktion, Nachholung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2016:LVwG.50.14.3332.2015Zuletzt aktualisiert am
16.11.2016