RS Lvwg 2016/9/29 LVwG 41.31-1657/2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2016
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Index

L92006 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Steiermark

Norm

MSG Stmk 2011 §4 Abs1 Z3
MSG Stmk 2011 §4 Abs2 Z2
NAG §51 Abs1 Z1
  1. NAG § 51 heute
  2. NAG § 51 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. NAG § 51 gültig von 01.07.2011 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  4. NAG § 51 gültig von 01.01.2011 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  5. NAG § 51 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  6. NAG § 51 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Rechtssatz

§ 4 Abs 1 Z 3 iVm § 4 Abs 2 Z 2 MSG Stmk 2011 stellt als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem MSG Stmk 2011 auf das Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß §§ 51 bis 54a und 57 NAG ab, das als Vorfrage des Anspruchs auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung selbständig zu beurteilen ist (siehe LVwG Stmk 21.9.2016, 41.31-1478/2016). Dabei setzt das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 Abs 1 Z 1 NAG eine „tatsächliche und effektive“ Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Erwerbstätigkeit als Selbständiger voraus, die keinen so geringen Umfang hat, dass es sich um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt.Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, MSG Stmk 2011 stellt als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem MSG Stmk 2011 auf das Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß Paragraphen 51 bis 54 a und 57 NAG ab, das als Vorfrage des Anspruchs auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung selbständig zu beurteilen ist (siehe LVwG Stmk 21.9.2016, 41.31-1478/2016). Dabei setzt das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer eins, NAG eine „tatsächliche und effektive“ Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Erwerbstätigkeit als Selbständiger voraus, die keinen so geringen Umfang hat, dass es sich um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt.

Schlagworte

Mindestsicherung, unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, Vorfrage, Beschäftigung, Arbeitnehmer, Erwerbstätigkeit, Selbständiger, Umfang, Ausübung, tatsächlich, effektiv, untergeordnet, unwesentlich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2016:LVwG.41.31.1657.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten