RS Lvwg 2017/1/16 LVwG 30.25-3249/2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.01.2017

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines wirksamen Kontrollsystems ist nicht das Ausmaß durchgeführter Schulungen entscheidend, sondern die Kontrolle des durch die Schulungen erreichten Wissenstands. Der Beschwerdeführer hätte somit konkret darlegen müssen, durch welche Maßnahmen und in welchen Intervallen der in Bezug auf die Alkoholabgabe an Jugendliche erforderliche Wissensstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert werden.

Schlagworte

wirksames Kontrollsystem, Wissenstand, Kontrolle, Schulungen, Alkoholabgabe, Jugendliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.30.25.3249.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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