Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.05.2019Index
86/01 Veterinärrecht allgemeinRechtssatz
Aus dem Vorhalt, dass der Behörde trotz der Katzenhaltung mit regelmäßigem Zugang ins Freie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Kastrationsbestätigung vorgelegt wurde, kann nicht entnommen werden, dass eine Kastration der (nicht zur Zucht verwendeten) Katzen tatsächlich unterlassen wurde.
Schlagworte
Katzen, Katzenhaltung, Kastration, Kastrationsbestätigung, Vorlagepflicht, TatbestandsmerkmalEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.30.6.795.2019Zuletzt aktualisiert am
14.01.2020