RS Lvwg 2019/5/8 LVwG 30.6-795/2014

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Veröffentlicht am 08.05.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

08.05.2019

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

TierschutzG 2005 §38 Abs3
TierhaltungsV 02te 2005 Anlage 1 Pkt2 Abs10
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Aus dem Vorhalt, dass der Behörde trotz der Katzenhaltung mit regelmäßigem Zugang ins Freie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Kastrationsbestätigung vorgelegt wurde, kann nicht entnommen werden, dass eine Kastration der (nicht zur Zucht verwendeten) Katzen tatsächlich unterlassen wurde.

Schlagworte

Katzen, Katzenhaltung, Kastration, Kastrationsbestätigung, Vorlagepflicht, Tatbestandsmerkmal

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.30.6.795.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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