Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.11.2020Index
L82006 Bauordnung SteiermarkNorm
AVG §18Rechtssatz
Erfolgt auf Grund eines Antrages auf Zustellung des Baubescheides eines übergangenes Nachbarn iSd § 27 Abs 4 BauG Stmk 1995 die behördliche Übermittlung des Baubescheides an einen Parteistellung aufweisenden Nachbar im Rahmen einer behördlichen Mitteilung „in Stattgebung seines Antrages“, so wurde der Antrag gemäß § 18 AVG einer Erledigung zugeführt. Ein nachträglicher Abspruch über den Antrag auf Zustellung – nach Bescheidzustellung und Antragserledigung – kommt in diesem Fall dann nicht mehr in Betracht.Erfolgt auf Grund eines Antrages auf Zustellung des Baubescheides eines übergangenes Nachbarn iSd Paragraph 27, Absatz 4, BauG Stmk 1995 die behördliche Übermittlung des Baubescheides an einen Parteistellung aufweisenden Nachbar im Rahmen einer behördlichen Mitteilung „in Stattgebung seines Antrages“, so wurde der Antrag gemäß Paragraph 18, AVG einer Erledigung zugeführt. Ein nachträglicher Abspruch über den Antrag auf Zustellung – nach Bescheidzustellung und Antragserledigung – kommt in diesem Fall dann nicht mehr in Betracht.
Schlagworte
Übergangener Nachbar, Bescheidzustellung, Antrag auf Bescheidzustellung, Kein gesonderter Abspruch über AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.50.25.2845.2020Zuletzt aktualisiert am
26.03.2021