RS Lvwg 2020/11/26 LVwG 50.25-2845/2020

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Veröffentlicht am 26.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.11.2020

Index

L82006 Bauordnung Steiermark

Norm

AVG §18
BauG Stmk 1995 §27 Abs4
  1. AVG § 18 heute
  2. AVG § 18 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  3. AVG § 18 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  4. AVG § 18 gültig von 01.01.2002 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  5. AVG § 18 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  6. AVG § 18 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 18 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Rechtssatz

Erfolgt auf Grund eines Antrages auf Zustellung des Baubescheides eines übergangenes Nachbarn iSd § 27 Abs 4 BauG Stmk 1995 die behördliche Übermittlung des Baubescheides an einen Parteistellung aufweisenden Nachbar im Rahmen einer behördlichen Mitteilung „in Stattgebung seines Antrages“, so wurde der Antrag gemäß § 18 AVG einer Erledigung zugeführt. Ein nachträglicher Abspruch über den Antrag auf Zustellung – nach Bescheidzustellung und Antragserledigung – kommt in diesem Fall dann nicht mehr in Betracht.Erfolgt auf Grund eines Antrages auf Zustellung des Baubescheides eines übergangenes Nachbarn iSd Paragraph 27, Absatz 4, BauG Stmk 1995 die behördliche Übermittlung des Baubescheides an einen Parteistellung aufweisenden Nachbar im Rahmen einer behördlichen Mitteilung „in Stattgebung seines Antrages“, so wurde der Antrag gemäß Paragraph 18, AVG einer Erledigung zugeführt. Ein nachträglicher Abspruch über den Antrag auf Zustellung – nach Bescheidzustellung und Antragserledigung – kommt in diesem Fall dann nicht mehr in Betracht.

Schlagworte

Übergangener Nachbar, Bescheidzustellung, Antrag auf Bescheidzustellung, Kein gesonderter Abspruch über Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.50.25.2845.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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