RS Lvwg 2021/3/18 LVwG 50.38-264/2021

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Veröffentlicht am 18.03.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.03.2021

Index

L82006 Bauordnung Steiermark

Norm

BauG Stmk 1995 §41 Abs3
AVG §68

Rechtssatz

Nach st. Rsp. darf während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag nicht vollstreckt werden. Dies bewirkt aber nicht, dass der rechtskräftige Beseitigungsauftrag durch das nachträgliche Ansuchen behoben wird, sodass es nach Zurückziehung dieses Bauansuchens zu keiner geänderten Sach- und Rechtslage kommt, welche die neuerliche Erlassung eines gleichlautenden Beseitigungsauftrages rechtfertigen würde.

Schlagworte

Entschiedene Sache, nachträgliches Bauansuchen, Zurückziehung, gleichlautender Beseitigungsauftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.50.38.264.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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