RS Lvwg 2021/10/28 LVwG 52.27-2171/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.10.2021

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §15a
ForstG 1975 §15
ABGB §431
  1. ABGB § 431 heute
  2. ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ziel des § 15a Abs 2 zweiter Satz ForstG 1975 (ForstG) ist nach dem Gesetzeswortlaut, eine Berichtigung des Grundbuchs herbeizuführen. Gemäß § 431 ABGB ist für die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen die Eintragung in die öffentlichen Bücher erforderlich, sodass die Eintragung im Grundbuch für den Rechtserwerber konstitutiv ist. Ausnahmsweise ist die Eintragung allerdings nur deklarativ, wenn das Eigentum schon außerbücherlich erworben wurde, was neben den geläufigen Fällen der Gesamtrechtsnachfolge auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Sondervorschriften der Fall sein kann. Vor diesem Hintergrund entfaltet die Eintragung des bereits konstitutiven außerbücherlichen Vorgangs – also des rechtskräftigen Feststellungsbescheids im Hinblick auf die gegen § 15 ForstG verstoßende Grundbuchseintragung – lediglich deklarative Wirkung.Ziel des Paragraph 15 a, Absatz 2, zweiter Satz ForstG 1975 (ForstG) ist nach dem Gesetzeswortlaut, eine Berichtigung des Grundbuchs herbeizuführen. Gemäß Paragraph 431, ABGB ist für die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen die Eintragung in die öffentlichen Bücher erforderlich, sodass die Eintragung im Grundbuch für den Rechtserwerber konstitutiv ist. Ausnahmsweise ist die Eintragung allerdings nur deklarativ, wenn das Eigentum schon außerbücherlich erworben wurde, was neben den geläufigen Fällen der Gesamtrechtsnachfolge auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Sondervorschriften der Fall sein kann. Vor diesem Hintergrund entfaltet die Eintragung des bereits konstitutiven außerbücherlichen Vorgangs – also des rechtskräftigen Feststellungsbescheids im Hinblick auf die gegen Paragraph 15, ForstG verstoßende Grundbuchseintragung – lediglich deklarative Wirkung.

Schlagworte

Grundbuch, Übertragung des Eigentums, konstitutiv, Eintragung im Grundbuch, Gesamtsrechtsnachfolge, außerbücherlich, außerbücherlicher Vorgang, außerbücherliches Eigentum, Grundbuchseintragung, deklarativ, deklarative Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.52.27.2171.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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