RS Lvwg 2022/3/8 LVwG 30.15-3255/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

08.03.2022

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG §21 Abs1
VStG 1991 §45
  1. LSD-BG § 21 heute
  2. LSD-BG § 21 gültig ab 27.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2024
  3. LSD-BG § 21 gültig von 01.09.2021 bis 26.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2021
  4. LSD-BG § 21 gültig von 01.06.2017 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2017
  5. LSD-BG § 21 gültig von 01.01.2017 bis 31.05.2017

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Tatortumschreibung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren berichtigungsfähig ist, ist primär unter dem Aspekt zu prüfen, ob der Bestrafte durch diesen Fehler in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt war bzw. ob die Gefahr einer Doppelbestrafung besteht. Dieses Rechtsschutzbedürfnis hindert bei Übertretungen des § 21 Abs 1 vorletzter Satz LSD-BG, wonach bei mobilen Arbeitnehmern im Transportbereich die dort genannten Unterlagen bereits ab der Einreise in das Bundesgebiet im Fahrzeug bereitzuhalten oder in elektronischer Form zugänglich zu machen sind, nicht die Spruchkorrektur, da es bei diesem Delikt nicht auf einen bestimmten Kontrollort ankommt.Die Frage, ob eine Tatortumschreibung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren berichtigungsfähig ist, ist primär unter dem Aspekt zu prüfen, ob der Bestrafte durch diesen Fehler in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt war bzw. ob die Gefahr einer Doppelbestrafung besteht. Dieses Rechtsschutzbedürfnis hindert bei Übertretungen des Paragraph 21, Absatz eins, vorletzter Satz LSD-BG, wonach bei mobilen Arbeitnehmern im Transportbereich die dort genannten Unterlagen bereits ab der Einreise in das Bundesgebiet im Fahrzeug bereitzuhalten oder in elektronischer Form zugänglich zu machen sind, nicht die Spruchkorrektur, da es bei diesem Delikt nicht auf einen bestimmten Kontrollort ankommt.

Schlagworte

Tatort, Tatortumschreibung, Korrektur, Berichtigung, Verwaltungsgericht, Beeinträchtigung der Verteidigungsrecht, Gefahr der Doppelbestrafung, Spruch, individuelle Prüfung, Schutzzweck der Norm, Kilometerangabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.30.15.3255.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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