Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.11.2023Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgRechtssatz
Das Verwaltungsgericht hat im Hinblick auf dessen Zuständigkeit gemäß
Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG zu prüfen, ob die Vorgehensweise der Organe der belangten Behörde im staatsanwaltlichen Auftrag Deckung findet oder einen Exzess darstellt, der sich als selbständig bekämpfbare Maßnahme darstellt.Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG zu prüfen, ob die Vorgehensweise der Organe der belangten Behörde im staatsanwaltlichen Auftrag Deckung findet oder einen Exzess darstellt, der sich als selbständig bekämpfbare Maßnahme darstellt.
Schlagworte
Festnahme, Staatsanwaltschaft, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Zwangsakt, Verwaltungshandeln, Prüfungsumfang, Zuständigkeit, Vorgehensweise, Staatsanwaltlicher Auftrag, Exzess, selbständig bekämpfbare Maßnahme, Verwaltungsrecht allgemein, Bundes-VerfassungsgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.20.32.1922.2023.Zuletzt aktualisiert am
12.02.2024