RS Lvwg 2023/11/16 LVwG 52.28-1846/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.11.2023

Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Ergebnis eines Realteilungsvertrages nach § 846 ABGB ist die Auflösung der Gemeinschaft des Eigentums nach dem 16. Hauptstück ABGB zur Einverleibung des Eigentumsrechtes an den Grundstücksteilen der bisherigen Teilgenossen nach § 436 ABGB. Damit wird eine Übertragung des Eigentumsrechtes auf jeweils die Teilgenossen bezweckt, weshalb ein Realteilungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft nach § 5 Abs 1 Z 1 Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz darstellt.Ergebnis eines Realteilungsvertrages nach Paragraph 846, ABGB ist die Auflösung der Gemeinschaft des Eigentums nach dem 16. Hauptstück ABGB zur Einverleibung des Eigentumsrechtes an den Grundstücksteilen der bisherigen Teilgenossen nach Paragraph 436, ABGB. Damit wird eine Übertragung des Eigentumsrechtes auf jeweils die Teilgenossen bezweckt, weshalb ein Realteilungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft nach Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz darstellt.

Schlagworte

Realteilung, Realteilungsvertrag, Auflösung der Gemeinschaft, Einverleibung des Eigentumsrechtes, landwirtschaftliche Nutzung, Genehmigungspflicht, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.52.28.1846.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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