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60 ArbeitsrechtNorm
ASVG §412, §354Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt betreffend Versagung einer Alterspension mangels Vorliegens der Wartezeit als aussichtslos; Zurückweisung der Beschwerden mangels Legitimation infolge Möglichkeit einer Klagserhebung beim Arbeits- und Sozialgericht zu gewärtigenRechtssatz
Die anzufechtenden Bescheide sind nicht in einer Verwaltungssache iSd §412 ASVG, sondern in einer Leistungssache iSd §354 ASVG ergangen. Sie treten daher aufgrund einer Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ex lege außer Kraft, können aber nicht vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, Sozialversicherung, PensionsversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B1366.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010