Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.12.2023Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1Rechtssatz
Zahlt die Versicherung des Beschwerdeführers den im Rahmen eines Verkehrsunfalls iSd § 4 StVO eingetretenen Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners ohne „Malus“, so kann damit nicht mangelndes Verschulden begründet werden. Bei der Versicherungsleistung handelt es sich um eine Leistung, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht und die daher im Rahmen der Privatautonomie vereinbart wird.Zahlt die Versicherung des Beschwerdeführers den im Rahmen eines Verkehrsunfalls iSd Paragraph 4, StVO eingetretenen Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners ohne „Malus“, so kann damit nicht mangelndes Verschulden begründet werden. Bei der Versicherungsleistung handelt es sich um eine Leistung, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht und die daher im Rahmen der Privatautonomie vereinbart wird.
Schlagworte
Verkehrsunfall, Sachschaden, schuldhafte Verwirklichung, Versicherung, Versicherungsleistung, zivilrechtlicher Vertrag, Privatautonomie, Straßenverkehrsordnung 1960European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.30.28.1801.2023Zuletzt aktualisiert am
26.09.2024