RS Lvwg 2023/12/27 LVwG 50.25-2577/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.12.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.12.2023

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

BauG Stmk 1995 §19 Z1
ABGB §435
  1. ABGB § 435 heute
  2. ABGB § 435 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Handelt es sich – wie bei der hier gegenständlichen Flugdachkonstruktion, die gemäß § 19 Z 1 Stmk BauG baubewilligungspflichtig ist – um ein einheitliches, nicht trennbares Bauwerk, welches lediglich zum Teil auf Fremdgrund errichtet wurde, liegt alleine schon aus diesem Grund kein Superädifikat iSd § 435 ABGB vor und zwar auch nicht in Bezug auf die bloß auf Fremdgrund errichteten Teile.Handelt es sich – wie bei der hier gegenständlichen Flugdachkonstruktion, die gemäß Paragraph 19, Ziffer eins, Stmk BauG baubewilligungspflichtig ist – um ein einheitliches, nicht trennbares Bauwerk, welches lediglich zum Teil auf Fremdgrund errichtet wurde, liegt alleine schon aus diesem Grund kein Superädifikat iSd Paragraph 435, ABGB vor und zwar auch nicht in Bezug auf die bloß auf Fremdgrund errichteten Teile.

Schlagworte

Einheitliches nicht trennbares Bauwerk, zum Teil auf Fremdgrund, Superädifikat, Steiermärkisches Baugesetz, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.50.25.2577.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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