Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.12.2023Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
BauG Stmk 1995 §19 Z1Rechtssatz
Handelt es sich – wie bei der hier gegenständlichen Flugdachkonstruktion, die gemäß § 19 Z 1 Stmk BauG baubewilligungspflichtig ist – um ein einheitliches, nicht trennbares Bauwerk, welches lediglich zum Teil auf Fremdgrund errichtet wurde, liegt alleine schon aus diesem Grund kein Superädifikat iSd § 435 ABGB vor und zwar auch nicht in Bezug auf die bloß auf Fremdgrund errichteten Teile.Handelt es sich – wie bei der hier gegenständlichen Flugdachkonstruktion, die gemäß Paragraph 19, Ziffer eins, Stmk BauG baubewilligungspflichtig ist – um ein einheitliches, nicht trennbares Bauwerk, welches lediglich zum Teil auf Fremdgrund errichtet wurde, liegt alleine schon aus diesem Grund kein Superädifikat iSd Paragraph 435, ABGB vor und zwar auch nicht in Bezug auf die bloß auf Fremdgrund errichteten Teile.
Schlagworte
Einheitliches nicht trennbares Bauwerk, zum Teil auf Fremdgrund, Superädifikat, Steiermärkisches Baugesetz, Allgemeines bürgerliches GesetzbuchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.50.25.2577.2023Zuletzt aktualisiert am
24.04.2024