RS Lvwg 2024/1/9 LVwG 30.33-2887/2023

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Veröffentlicht am 09.01.2024
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.01.2024

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Versammlung ist gänzlich ungeeignet, um das Fortschreiten der globalen Erderwärmung zu verhindern und handelt es sich dabei nicht um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines behaupteten Notstands im Sinne des § 6 VStG unmittelbar dient.Eine Versammlung ist gänzlich ungeeignet, um das Fortschreiten der globalen Erderwärmung zu verhindern und handelt es sich dabei nicht um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines behaupteten Notstands im Sinne des Paragraph 6, VStG unmittelbar dient.

Schlagworte

Notstand, Klimanotstand, Versammlung, Verhinderung der Erderwärmung, kein taugliches Mittel, Verwaltungsstrafgesetz 1991

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.30.33.2887.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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