Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.02.2024Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3Rechtssatz
Beleidigend iSd § 34 Abs 3 AVG ist eine Ausdrucksweise, wenn sie den Boden sachlicher Kritik verlässt und demjenigen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgangsweise unterstellt, dem eine solche Methode vorgeworfen wird.Beleidigend iSd Paragraph 34, Absatz 3, AVG ist eine Ausdrucksweise, wenn sie den Boden sachlicher Kritik verlässt und demjenigen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgangsweise unterstellt, dem eine solche Methode vorgeworfen wird.
Schlagworte
Eingaben, Beleidigung, Schreibweise, Ausdrucksweise, Sachlichkeit, Kritik, Gesinnung, Sittenordnung, Vorwurf, Allgemeines VerwaltungsverfahrensgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.40.8.2671.2023Zuletzt aktualisiert am
26.09.2024