RS Lvwg 2024/3/22 LVwG 30.3-838/2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2024
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

22.03.2024

Index

L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6
LStVwG Stmk 1964 §54
LStVwG Stmk 1964 §56

Rechtssatz

Das Kriterium eines unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteils für ein Rechtsgut ist bei der aktuellen Klimasituation aus rechtlicher Sicht gemäß § 6 VStG nicht erfüllt und kann die vorgebrachte Gefahr auch nicht durch eine Übertretung des § 56 Abs 1 iVm § 54 LStVG behoben werden. Aus denselben Gründen kann auch keine irrige Annahme einer Notstandssituation begründet werden.Das Kriterium eines unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteils für ein Rechtsgut ist bei der aktuellen Klimasituation aus rechtlicher Sicht gemäß Paragraph 6, VStG nicht erfüllt und kann die vorgebrachte Gefahr auch nicht durch eine Übertretung des Paragraph 56, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 54, LStVG behoben werden. Aus denselben Gründen kann auch keine irrige Annahme einer Notstandssituation begründet werden.

Schlagworte

Unmittelbar drohender bedeutender Nachteil, Rechtsgut, Klimasituation, Gefahr, Notstandssituation, Irrtum, Verwaltungsstrafgesetz 1991, Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.30.3.838.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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