RS Uvs 2007/11/9 3/17078/4-2007th

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

ZustG §9
KFG §103 Abs2
  1. ZustG § 9 heute
  2. ZustG § 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  3. ZustG § 9 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  4. ZustG § 9 gültig von 01.01.1999 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. ZustG § 9 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Zwischen den Verfahren zur Lenkererhebung und den aufgrund des Ergebnisses dieser Verfahren durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren (nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren) besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Die Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten im Lenkerauskunftsverfahren ist daher auch in den nachfolgenden Verwaltungsstrafverfahren zu beachten. Ab dem Vorliegen der Zustellungsbevollmächtigung darf daher auch in einem solchen zusammenhängenden nachfolgenden Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 9 ZustG rechtswirksam nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten der Beschuldigten zugestellt werden (siehe VfGH 16.12.1994, A1/94 mwN).Zwischen den Verfahren zur Lenkererhebung und den aufgrund des Ergebnisses dieser Verfahren durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren (nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren) besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Die Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten im Lenkerauskunftsverfahren ist daher auch in den nachfolgenden Verwaltungsstrafverfahren zu beachten. Ab dem Vorliegen der Zustellungsbevollmächtigung darf daher auch in einem solchen zusammenhängenden nachfolgenden Verwaltungsstrafverfahren gemäß Paragraph 9, ZustG rechtswirksam nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten der Beschuldigten zugestellt werden (siehe VfGH 16.12.1994, A1/94 mwN).

Schlagworte

Zustellbevollmächtigter, Zustellung, Lenkerauskunftsverfahren, zusammenhängendes nachfolgendes Verwaltungsstrafverfahren

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2009
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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