RS Uvs 2007/11/30 KUVS-1815/11/2007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.2007
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen
L72002 Beschaffung Vergabe Kärnten

Norm

BVergG 2006 §2 Z16cc
LVergRG Krnt 2003 §11 Abs3
  1. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
  2. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.01.2014 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  3. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012
  4. BVergG 2006 § 2 gültig von 05.03.2010 bis 31.03.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010
  5. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.01.2008 bis 04.03.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2007
  6. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Dem Vorbringen der Antragstellerin, dass die Ausschreibung ausschließlich auf das Sortiment der mitbeteiligten Partei ausgerichtet gewesen sei und es daher der Antragstellerin kaum möglich gewesen sei einen wettbewerbsfähigen Preis anzubieten, ist entgegenzuhalten, dass im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung die Aufforderung zur Angebotsabgabe eine gesondert anfechtbare Entscheidung darstellt und die Antragstellerin daher verpflichtet gewesen wäre, die ihr zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen jedenfalls noch vor der Angebotsöffnung in Beschwerde zu ziehen. Da die Antragstellerin jedoch erst nach erfolgter Zuschlagsentscheidung einzelne Positionen der Ausschreibung bzw. die Ausschreibung insgesamt bekämpft, erweist sich dieses Vorbringen als präkludiert und ist es daher der Nachprüfungsbehörde verwehrt, das diesbezügliche Vorbringen der Antragstellerin einer inhaltlichen Prüfung zuzuführen.

Schlagworte

Ausschreibung, Wettbewerbsfähig, Preis, Angebotsunterlagen, Einzelne Positionen, Nicht offenes Verfahren, Präklusion, Nachprüfung

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten