Index
60 ArbeitsrechtNorm
BArbSchV §8 Abs1 Z1Rechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, dass der gegenständliche Versorgungskanal zum Unfallzeitpunkt nur eine Vertiefung von ca. 30 cm aufwies, wäre es erforderlich gewesen, diesen Versorgungsschacht durch Schaltafeln entsprechend abzusichern, um einen Arbeitsunfall im Bereich des Kabelschachtes möglichst zu verhindern. Das Anbringen von Gummischläuchen in einer Höhe von 80 cm über dem Boden ist jedenfalls keine geeignete Sicherungsmaßnahme iSd § 8 Abs. 1 BArbSchV. Aus dem Schutzzweck der Norm ist zweifelsfrei abzuleiten, dass Öffnungen und Vertiefungen in Böden (und zwar unabhängig von der Vertiefung) jedenfalls durch unverschiebbare und tragsichere Abdeckungen abzusichern sind, und ändert daher auch der Hinweis des Beschuldigten, dass die Arbeitnehmerin nicht in den Schacht gestürzt sondern beim Überspringen der Absperrung gestolpert und erst auf der anderen Seite des Kabelkanals zu Sturz gekommen sei, nichts am tatbildmäßigen Verhalten des Beschuldigten.Ungeachtet des Umstandes, dass der gegenständliche Versorgungskanal zum Unfallzeitpunkt nur eine Vertiefung von ca. 30 cm aufwies, wäre es erforderlich gewesen, diesen Versorgungsschacht durch Schaltafeln entsprechend abzusichern, um einen Arbeitsunfall im Bereich des Kabelschachtes möglichst zu verhindern. Das Anbringen von Gummischläuchen in einer Höhe von 80 cm über dem Boden ist jedenfalls keine geeignete Sicherungsmaßnahme iSd Paragraph 8, Absatz eins, BArbSchV. Aus dem Schutzzweck der Norm ist zweifelsfrei abzuleiten, dass Öffnungen und Vertiefungen in Böden (und zwar unabhängig von der Vertiefung) jedenfalls durch unverschiebbare und tragsichere Abdeckungen abzusichern sind, und ändert daher auch der Hinweis des Beschuldigten, dass die Arbeitnehmerin nicht in den Schacht gestürzt sondern beim Überspringen der Absperrung gestolpert und erst auf der anderen Seite des Kabelkanals zu Sturz gekommen sei, nichts am tatbildmäßigen Verhalten des Beschuldigten.
Schlagworte
Arbeitsunfall, Arbeitnehmerschutz, Absperrung, Absicherung, BaustelleZuletzt aktualisiert am
05.05.2011