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VerwaltungsstrafverfahrenRechtssatz
Dem Vorhalt "Es wurde zwar eine Auskunft erteilt, jedoch konnte an die von Ihnen bekannt gegebene Person an der von Ihnen bekannt gegebenen Adresse der Brief nicht zugestellt werden." fehlt der erforderliche konkrete Hinweis, dass die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG verletzt worden sei.Dem Vorhalt "Es wurde zwar eine Auskunft erteilt, jedoch konnte an die von Ihnen bekannt gegebene Person an der von Ihnen bekannt gegebenen Adresse der Brief nicht zugestellt werden." fehlt der erforderliche konkrete Hinweis, dass die Auskunftspflicht nach Paragraph 103, Absatz 2, KFG verletzt worden sei.
Schlagworte
Lenkerauskunft Konkretisierung Auskunftspflicht Tatbestandsmerkmal ZustellungZuletzt aktualisiert am
04.08.2009