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L82005 Bauordnung SalzburgRechtssatz
Wird in einer Auflage eine Bedingung miteinbezogen, deren Eintritt vom Auflagenadressaten nicht beeinflusst werden kann (Hier das Gebot Feuchtigkeitsschäden im Keller… "im Einvernehmen mit der Eigentümergemeinschaft"… zu sanieren), ist sie nicht so gefasst, dass sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflage zweifelsfrei erkennen lässt. Eine solche Auflage entspricht somit nicht dem zu fordernden Bestimmtheitsgebot und ist daher auch die Nichtbeachtung dieses Auflagenpunktes nicht strafbar.
Schlagworte
Konkretisierungsgebot, Auflage, BedingungZuletzt aktualisiert am
26.11.2009