RS Uvs 2009/6/26 KUVS-1722/37/2006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2009
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40 Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Zufolge des äußerst aggressiven Verhaltens des Beschwerdeführers, der Selbst- und Fremdgefährdung und insbesondere des Umstandes, dass der Beschwerdeführer absichtlich mit dem Kopf zuerst gegen die Eingangstür der Polizeiinspektion und sodann mehrfach gegen den Steinboden der PI schlug, sich äußerst aggressiv verhielt, wild mit Händen und Füßen um sich trat und laut schrie, war das Anlegen von Handfesseln jedenfalls gerechtfertigt und keine unverhältnismäßige sondern unabdingbar notwendige, gerechtfertigte Maßnahme der Beamten.

Schlagworte

Fesselung, Handschellen, Aggressives Verhalten, Maßnahme, Selbstgefährdung, Fremdgefährdung

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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