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86/01Norm
TTG 2007 §21 Abs1Rechtssatz
Die zulässige Beförderungsdauer hängt u.a. von der Art der beförderten Tiere ab und ob eine genehmigte lange Beförderung iSd der Verordnung (EG) Nr 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 durchgeführt wird oder nicht.Die zulässige Beförderungsdauer hängt u.a. von der Art der beförderten Tiere ab und ob eine genehmigte lange Beförderung iSd der Verordnung (EG) Nr 1 aus 2005, des Rates vom 22.12.2004 durchgeführt wird oder nicht.
Schlagworte
Beförderungsdauer, Art, lange BeförderungZuletzt aktualisiert am
09.10.2009