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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs2Rechtssatz
Sinn und Zweck der Regelung des § 103 Abs 2 KFG ist es, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermöglichen.Sinn und Zweck der Regelung des Paragraph 103, Absatz 2, KFG ist es, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermöglichen.
Die in der Lenkerauskunft von der Beschuldigten bekannt gegebene Postleitzahl der Adresse ist falsch. Sie entspricht nicht dem angegebenen Ort und ist der angegebene Staat (Jugoslawien) nicht mehr existent. In den Nachfolgestaaten des angegebenen Staates existieren jeweils eine Anzahl von Städten, Ortschaften und dergleichen mit dem in der Lenkerauskunft angeführten Ortsnamen. Unbeschadet der falschen Postleitzahl hätte es jedenfalls auch einer Konkretisierung der ausländischen Adresse des Lenkers durch konkrete Angabe des betreffenden Nachfolgestaates bedurft (vgl. dazu VwGH 22.4.1994, 93/02/0255). Mit der in der Lenkerauskunft angegeben Adresse war es der Behörde somit unmöglich mit dem angeführten Lenker in Kontakt zu treten.Die in der Lenkerauskunft von der Beschuldigten bekannt gegebene Postleitzahl der Adresse ist falsch. Sie entspricht nicht dem angegebenen Ort und ist der angegebene Staat (Jugoslawien) nicht mehr existent. In den Nachfolgestaaten des angegebenen Staates existieren jeweils eine Anzahl von Städten, Ortschaften und dergleichen mit dem in der Lenkerauskunft angeführten Ortsnamen. Unbeschadet der falschen Postleitzahl hätte es jedenfalls auch einer Konkretisierung der ausländischen Adresse des Lenkers durch konkrete Angabe des betreffenden Nachfolgestaates bedurft vergleiche dazu VwGH 22.4.1994, 93/02/0255). Mit der in der Lenkerauskunft angegeben Adresse war es der Behörde somit unmöglich mit dem angeführten Lenker in Kontakt zu treten.
Schlagworte
Auskunftspflicht, konkrete Adressangaben, konkrete richtige LenkerauskunftZuletzt aktualisiert am
01.03.2010