Index
10.01.01 Bundes-VerfassungsgesetzNorm
B-VG Art129a Abs1 Z2Rechtssatz
Abschiebung als Zwangsmaßnahme – Stattgabe wegen unwirksamer Zustellung des Ausweisungsbescheides (unmittelbar an den Beschwerdeführer anstatt an dessen Rechtsvertreter);
§ 9 Abs.3 ZustG: Mangels entsprechender Belege im Akt keine Heilung des Zustellmangels nachweisbar;
§ 57 AsylG hindert keineswegs eine Aktenvorlage des Bundesasylamtes an den UVS; allenfalls sind aufgrund dieser Vorschrift im Zuge der Aktenvorlage persönliche Daten zu anonymisieren.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009