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41/01Norm
SPG §38aRechtssatz
Wird in der polizeilichen Dokumentation über eine Wegweisung und ein Betretungsverbot der bezughabende Ort falsch bezeichnet, so ist die Maßnahme rechtswidrig.
Ist weder ein vorangegangener gefährlicher Angriff wahrscheinlich (Angaben der Ehegatten gegensätzlich, keine Indizien der Umstände für oder gegen eine Ablaufvariante) noch ein solcher zu erwarten, ist die Maßnahme rechtswidrig.
Schlagworte
Wegweisung, Betretungsverbot, BeweiswürdigungZuletzt aktualisiert am
17.02.2010