Norm
BVergG 2006 §118 Abs5 Z2Rechtssatz
Ein bei der Angebotsöffnung nicht verlesener Preisnachlass (hier: an keine Bedingung geknüpfter Skonto vom Bruttoangebotspreis) darf bei der Angebotsbewertung nicht in Ansatz gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010