RS Uvs 2010/5/14 314-002/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2010
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Rechtssatz

Ein bei der Angebotsöffnung nicht verlesener Preisnachlass (hier: an keine Bedingung geknüpfter Skonto vom Bruttoangebotspreis) darf bei der Angebotsbewertung nicht in Ansatz gebracht werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2010
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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