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40/01Norm
AVG §67a Z2Rechtssatz
Das Anlegen von Handfesseln bei einem im Zuge einer staatsanwaltschaftlich angeordneten Durchsuchung von der Polizei aus eigenem Antrieb Festgenommenen kann nicht mittels Maßnahmenbeschwerde bekämpft werden. Hiefür steht der Einspruch nach § 106 Abs 1 StPO zu.Das Anlegen von Handfesseln bei einem im Zuge einer staatsanwaltschaftlich angeordneten Durchsuchung von der Polizei aus eigenem Antrieb Festgenommenen kann nicht mittels Maßnahmenbeschwerde bekämpft werden. Hiefür steht der Einspruch nach Paragraph 106, Absatz eins, StPO zu.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, Zulässigkeit Handfesselgebrauch, Festnahme im Zuge staatsanwaltschaftlicher ErmittlungenZuletzt aktualisiert am
09.07.2010