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23/04Norm
EO §156Rechtssatz
Indem die belangte Behörde annimmt, der Berufungswerber sei im Tatzeitraum weiterhin Eigentümer der Liegenschaft gewesen, verkennt sie die Rechtslage: Die Erteilung des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist ein rechtsbegründender Akt, durch dem das Eigentum an der versteigerten Liegenschaft dem Ersteher übertragen wird. Titulus und Modus fallen hier ausnahmsweise zusammen und stellt die Zuschlagserteilung eine Durchbrechung des sog. Eintragungsgrundsatzes des Grundbuches (§ 4 GBG) dar. Dem Berufungswerber als bisherigen Eigentümer wird das Eigentum an seiner Liegenschaft genommen und kann daher über sie nicht mehr verfügen. Der Ersteher wird außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft. Die EO knüpft in § 156 an die Erteilung des Zuschlags auch bereits die Rechtsfolge des Übergangs der Gefahr, der Nutzungen und der Lasten an, sodass ab dem Tag des Zuschlags nicht mehr dem Berufungswerber die Unterlassung der bescheidmäßig auferlegten Wiederaufforstungsmaßnahmen zur Last zu legen ist.Indem die belangte Behörde annimmt, der Berufungswerber sei im Tatzeitraum weiterhin Eigentümer der Liegenschaft gewesen, verkennt sie die Rechtslage: Die Erteilung des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist ein rechtsbegründender Akt, durch dem das Eigentum an der versteigerten Liegenschaft dem Ersteher übertragen wird. Titulus und Modus fallen hier ausnahmsweise zusammen und stellt die Zuschlagserteilung eine Durchbrechung des sog. Eintragungsgrundsatzes des Grundbuches (Paragraph 4, GBG) dar. Dem Berufungswerber als bisherigen Eigentümer wird das Eigentum an seiner Liegenschaft genommen und kann daher über sie nicht mehr verfügen. Der Ersteher wird außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft. Die EO knüpft in Paragraph 156, an die Erteilung des Zuschlags auch bereits die Rechtsfolge des Übergangs der Gefahr, der Nutzungen und der Lasten an, sodass ab dem Tag des Zuschlags nicht mehr dem Berufungswerber die Unterlassung der bescheidmäßig auferlegten Wiederaufforstungsmaßnahmen zur Last zu legen ist.
Schlagworte
Eintragungsgrundsatz, Zuschlagserteilung, Zwangsversteigerung, Eigentumsübergang, Lasten, außerbücherlicher Eigentümer, Grundbuch, AufforstungZuletzt aktualisiert am
30.08.2010