Norm
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland überRechtssatz
Die im direkten Postweg von der österreichischen Behörde in Deutschland niedergelegte behördliche Anfrage ist zwar rechtlich zulässig, jedoch gilt die Sendung im Falle der Nichtabholung durch den Empfänger nicht als zugestellt.
Lediglich im Fall der Zustellung des österreichischen Schriftstückes auf Ersuchen der österreichischen Behörde durch eine deutsche Behörde kann die Niederlegung Rechtswirkungen entfalten.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011