RS Uvs 2011/1/5 Senat-AB-06-0004

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Veröffentlicht am 05.01.2011
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Rechtssatz

Der gemeinschaftsrechtliche Gesichtspunkt gebietet bei der Setzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nicht nur ein Abstellen auf die strafgerichtlichen Verurteilungen alleine, sondern vor allem auch einen Rückgriff auf das konkrete persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelperson.

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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