RS Uvs 2011/1/14 5/13977/9-2011th

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.2011
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §53 Abs1
VStG §39 Abs1

Rechtssatz

Die Beschlagnahme setzt nach der Judikatur des VwGH nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des Apparates die Eigenschaft als Glückspielautomat zweifelsfrei nachgewiesen ist. Der Verdacht iSd § 53 Abs 1 GSpG bezieht sich vielmehr auf den Umstand, dass mit Glückspielautomaten fortgesetzt in das Glückspielmonopol eingegriffen wurde oder wird. § 53 Abs 1 GSpG ist in gleicher Weise wie § 39 Abs 1 VStG dahingehend zu verstehen, dass der Verdacht der Übertretung des Glückspielgesetzes bestehen muss (VwGH 5.8.2009, 2009/02/0207 mwN).Die Beschlagnahme setzt nach der Judikatur des VwGH nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des Apparates die Eigenschaft als Glückspielautomat zweifelsfrei nachgewiesen ist. Der Verdacht iSd Paragraph 53, Absatz eins, GSpG bezieht sich vielmehr auf den Umstand, dass mit Glückspielautomaten fortgesetzt in das Glückspielmonopol eingegriffen wurde oder wird. Paragraph 53, Absatz eins, GSpG ist in gleicher Weise wie Paragraph 39, Absatz eins, VStG dahingehend zu verstehen, dass der Verdacht der Übertretung des Glückspielgesetzes bestehen muss (VwGH 5.8.2009, 2009/02/0207 mwN).

Schlagworte

Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten, Verdachtselemente, vorläufige Sicherungsmaßnahme

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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