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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge einer Ärztekammer auf Aufhebung von Bestimmungen des Zahnärztekammergesetzes betreffend die Aufteilung des Kammervermögens aus Anlass der Gründung der Landeszahnärztekammern infolge Zumutbarkeit des ordentlichen RechtswegesRechtssatz
Zurückweisung der Anträge der Ärztekammer Steiermark auf Aufhebung von Teilen des §119 ZahnärztekammerG.
§119 ZahnärztekammerG sieht ausdrücklich für alle Fragen im Zusammenhang mit der Aufteilung des Vermögens aus Anlass der Gründung der Landeszahnärztekammern ein Schiedsverfahren und im Falle des Scheiterns einer Vereinbarung über die Vermögensaufteilung ausdrücklich die Streitbeilegung im ordentlichen Rechtsweg vor; somit steht der Antragstellerin ein zumutbarer Weg über einen Zivilprozess zur Geltendmachung ihrer Bedenken gegen die bekämpften gesetzlichen Regelungen offen. Im Übrigen wurde dieser Weg bereits beschritten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, ZahnärztekammerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:G37.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010